Digitalisierung bei den Finanzbehörden schreitet voran.

Viele Kanzleien, die den kleinen schwarzweißen Vogel bei sich auf dem Desktop haben, bemerkten es bereits bei dem vergeblichen Versuch Voranmeldungen für das Jahr 2020 übermitteln zu wollen. Das lokale Programm ElsterFormular steht im Jahr 2020 nur noch für Steuererklärungen und Anmeldungen des Jahres 2019 zur Verfügung. Das heißt, spätestens Ende 2021 fliegt der Vogel nicht mehr lokal, sondern ausschließlich über das Online Portal „Mein ELSTER“ - Zeit zum Handeln?!

Bestehende Steuerdaten können aus ElsterFormular exportiert und in Mein ELSTER oder andere Software übernommen werden. Somit müssen nicht alle Daten neu erfasst werden.
Für die online-Anmeldung auf https://www.elster.de benötigen Sie wie schon im Programm ElsterFormular für die Übermittlung der Steuerdaten ein gültiges Authentifizierungsmedium. In den meisten Fällen dürfte das die Zertifikatsdatei sein. Mit dieser Datei und dem dazu gehörigen Passwort melden Sie sich bei „Mein ELSTER“ an. Nach der Anmeldung können Sie im Portal einfach ein neues Formular öffnen, die Daten eintragen oder importieren (XML-Import).

Sie wissen nicht mehr, wo Sie die Zertifikatsdatei finden? Öffnen Sie einfach im alten ElsterFormular den letzten übermittelten Fall und gehen Sie im Menüeintrag „Senden“ auf „Zertifikatsinformationen ermitteln“. Dort auf „weiter“ und „Zertifikatsdatei auswählen“. Schon stehen Sie im richtigen Verzeichnis.

Doch das sind nicht die einzigen Möglichkeiten. Auch in Ihrer DATEV-Software gibt es Alternativen:

DÜ Rechnungswesenformulare

Für das Einreichen von Umsatzsteuervoranmeldungen von Mandanten, die keine regelmäßige Buchhaltung und somit keinen Rechnungswesenbestand haben, bietet sich das Programm „DÜ Rechnungswesenformulare“ an. Hier können Sie die Daten entweder über ein gültiges ELSTER-Zertifikat kostenfrei übermitteln oder über das DATEV Rechenzentrum. In diesem Fall könnten Kosten in Höhe von 1,65 € entstehen, sofern für den Mandanten nicht bereits eine „IT-Service- und Sicherheitspauschale“ aufgrund anderer Anwendungsnutzungen im Rechenzentrum anfällt. Man beachte, dass der Einzelpreis genauso hoch ist wie die gesamte „IT-Service- und Sicherheitspauschale“ monatlich pro Mandant und diese beinhaltet noch eine Menge weiterer Leistungen. Bei Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich bitte an Ihre DATEV oder falls Sie Mandant sind an Ihren Steuerberater.
Die Anwendung ist denkbar einfach. Im DATEV-Arbeitsplatz für den Mandaten die Leistung „DÜ Rechnungswesenformulare“ anlegen. Beim Öffnen der Leistung den Zeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung auswählen. Danach öffnet sich das Formular mit den übernommenen Stammdaten. Bei gepflegten Stammdaten müssen so nicht Steuernummer oder Adresse extra erfasst werden. Nun noch die Zahlen eingeben und am Ende den virtuellen Kanzleistempel setzen. Über den Button Datenübermittlung wählen Sie den entsprechenden Übertragungsweg aus für den Sie sich entschieden haben. Möchten Sie hier nicht den Weg übers DATEV-Rechenzentrum nutzen, wählen Sie das Telemodul. Hier kommt dann wieder das Authentifizierungsmedium (z.B. die Zertifikatsdatei oder eine bei ELSTER angemeldete DATEV Smartcard/mIDentity) ins Spiel. 


Bei Mandanten mit Rechnungswesenbestand können Sie sich nach Erfassung der Buchhaltung im Bereich Auswertungen die Umsatzsteuervoranmeldung anzeigenlassen. Unten rechts befindet sich wieder der Button zur Datenübermittlung. Auf dem kleinen schwarzen Dreieck daneben Wählen Sie den Übermittlungsweg. Hier stehen das Rechenzentrum, ein Datenexport (zum späteren Importieren in das ELSTER-Online Portal) oder die Übergabe an das Programm DÜ-Rechnungswesenformulare zur Verfügung. Wobei Sie sich hier dann auch wieder für das hinterlegte gültige Elsterzertifikat entscheiden können.

NACHDIGAL

Zur ELSTER gesellt sich auch bald ein weiterer Vogel: Die NACHDIGAL. Dies ist ein Digitalisierungsprojekt zum NACHreichen DIGitaler AnLagen. So soll schon in 2020 (genaues Datum der Freigabe noch nicht bekannt) der Prozess der E-Steuern erweitert werden um die elektronische Übermittlung von Mitteilungen mit Anhängen an die Finanzverwaltung, also die Nachreichung von Belegen in PDF Form. Wie Sie derzeit digitale Belege zur Einkommensteuer anheften lesen Sie in unserem Blog-Beitrag.

RABE

Eine weitere digitale Lösung ist die Referenzierung Auf Belege = RABE. Was verbirgt sich dahinter?

Vor 2023 ist der Startschuss nicht zu erwarten.

DIVA

Was nicht unter die Kategorie Vögel fällt, aber ebenfalls einen Kreativ-Namen von der Finanzbehörde erhalten hat, ist der DIgitale VerwaltungsAkt = DIVA.
Für den Veranlagungszeitraum 2019 werden aktuell nur Einkommensteuer-Erstbescheide (PDF) bereitgestellt. Hierfür ist eine erfasste Einmalbekanntgabevollmacht in der ESt-Erklärung erforderlich. Wenn die erfolgt ist, wird die Kanzlei per E-Mail von der Finanzverwaltung darüber informiert, dass der Bescheid zum Abruf bereitsteht. 
An der Fristberechnung ändert sich jedoch erstmal nichts. Die Bescheide gelten am dritten Tag nach Absendung der E-Mail als rechtlich wirksam bekanntgegeben. Über DATEV ist es möglich, die Abholung der Bescheide nach Bereitstellung durch die Finanzverwaltung, einzustellen.

Wie bei den letzten elektronischen Errungenschaften (z.B. elektronischer Einspruch) gibt es kein bundeseinheitliches Startdatum. Für die einzelnen Bundesländer gibt es ein Zeitfenster zur Freigabe der elektronischen Bescheidbekanntgabe bis September 2020. Vorne weg sind bereits Bayern und Niedersachsen seit Januar 2020 dabei.