Endlich kommt die Belohnung. Wir haben endlos Stammdaten um Gewinnermittlungsarten und Rechtsformen ergänzt und Kontenzweckfehler in den Rechnungswesen-Datenbeständen bereinigt - folgsam wie DATEV es verlangte. Grund dafür ist das technisch veraltete System der Zuordnungstabellen, das keine Weiterentwicklungsmöglichkeiten mehr bietet. Mit der Programm-DVD 13.1 im Januar 2020 erfolgt für den „Neuen Jahresabschluss“ die Wertaufbereitung auf Basis von Kontenzwecken. Das bedeutet konkret:
- Die bisher genutzten Zuordnungstabellen entfallen
- Inhalte (ermittelte Werte) und Layout (optische Gestaltung der Auswertung) werden getrennt
- Das Layout der Abschlussauswertungen kann direkt in Kanzlei-Rechnungswesen über neue Optionen innerhalb des Standards verändert werden.
Gleichzeitig werden die Stammdaten für den Jahresabschluss neu strukturiert und zentral an einer Stelle zusammengefasst mit klarer Trennung für die
- Auswertungen der Handelsbilanz
- Auswertungen der Steuerbilanz
- Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger
- E-Bilanz-Assistenten
Der Prozess zur Entwicklung des Jahresabschlusses wurde ebenfalls komplett überarbeitet:
- Permanente Anzeige wichtiger Kennzahlen wie Jahresüberschuss, Bilanzgewinn
- Darstellung am Bildschirm in unterschiedlicher Detailtiefe (Drilldown) – es kann vom Hauptposten bis zum Kontennachweis tiefer gegliedert werden
- Gegenüberstellung der Werte aus unterschiedlichen Bereichen (Handels-/Steuerbilanz)
- Darstellung von Zeitreihen
Eine weitere Verbesserung ist der neue Assistent zur Offenlegung beim Bundesanzeiger:
- Übersichtlichere Darstellung
- Verbesserte Stammdatenanbindung
- Direktsprünge zu fehlenden Informationen über Hinweismeldungen
- Längere Gültigkeit der Registerprüfung
- Identifizierung offenlegungspflichtiger Mandanten
- Untergliederung von Pflicht- und freiwilligen Berichtsbestandteilen
- Übernahme der Größenkriterien aus dem Tool Rechnungslegungspflicht in das Kommentarfeld
- Verbesserte Kontrollmöglichkeiten durchgeführter Übermittlungen
Die oben beschriebenen Neuerungen habe ich auf dem Geschäftsfeldforum Rechnungswesen in Nürnberg am live System gesehen und war so begeistert, dass ich für einen kurzen Moment bedauerte, nicht mehr in einer Steuerkanzlei zu arbeiten.
Trotz aller Euphorie müssen natürlich einige Dinge noch getan und beachtet werden:
- Im Programm Bestandsdienste Rechnungswesen über die Zusatzfunktion „Bestandsprüfung letzte 3 Jahre“ können Sie sich einen Überblick verschaffen wie viele Bestände der Kanzlei noch von Kontenzweckfehlern betroffen sind.
- Prüfen Sie auch bei Ihren selbstbuchenden Mandanten, ob eine Bereinigung der Kontenzweckfehler erfolgt ist.
- Individuelle / Kanzlei-Zuordnungstabellen werden noch nicht im Januar 2020 umgestellt. (geplant 2022). Nutzen Sie die Zeit um zu prüfen, in wie weit diese Zuordnungstabellen tatsächlich notwendig sind.
Das Thema kann in diesem Rahmen natürlich nur kurz angerissen werden, aber unsere Prozessberater werden Sie mit Rat und Tat unterstützen, um eine reibungslose Umstellung auf das Arbeiten mit den neuen Programmfunktionen zu gewährleisten. Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!