27.08.2021
Baulohn mit Lohn und Gehalt: Meldungen an die SOKA-BAU werden nicht übermittelt
Nach Installation von Lohn und Gehalt classic / comfort 11.74 (DATEV-Programme 15.0 vom 05.08.2021) tritt bei Baulohnabrechnungen ein Fehler auf. Sie können die mit der Lohnabrechnung erstellten Meldungen an die SOKA-BAU nicht übermitteln, wenn die Meldungen im betreffenden Monat Daten zur Absicherung von Arbeitszeitkonten (SIKOflex) enthalten.
Beim Senden der Baulohn-Meldungen erhalten Sie folgende Meldungen:
- LN06565
Der benötigte Eintrag "Entnahme (S366)" fehlt.
oder
- LN06565
Der benötigte Eintrag "Gutschrift (S365)" fehlt.
Im Verarbeitungsprotokoll "Daten senden" erhalten Sie folgende Meldung:
- LN06594
Es konnten keine Datensätze vom Typ "Bauhauptgewerbe (Baulohn)" übermittelt werden.
In der Folge können keine Meldesätze an die SOKA-BAU übermittelt werden.
Fehlerbehebung mit Hotfix
Der Fehler wird voraussichtlich ab 26.08.2021 ab 18:15 Uhr mit dem Hotfix P0000000-11750 von Lohn und Gehalt bereinigt.
Bei unseren ASP-Kunden haben wir diesen Hotfix bereits gestern installiert!
Informationen zur Hotfix-Installation finden Sie im DATEV Hilfe-Center www.datev.de/hilfe im Dokument:
Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird der Hotfix ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert. Nach der Installation müssen Sie die Lohnabrechnung für die betroffenen Mitarbeiter wiederholen. Weitere Informationen finden Sie im Dokument:
In der Anlage finden Sie zu Ihrer Unterstützung eine Auflistung aller Mandantennummern, für die bisher Daten zur Absicherung von Arbeitszeitkonten übermittelt wurden. Wenn Sie diese Mandanten mit Lohn und Gehalt 11.74 abrechnen, sind sie von dem Fehler betroffen.
Beachten Sie:
- Wenn Sie die DATEV-Programme 15.0 mit Lohn und Gehalt 11.74 noch nicht installiert haben, sind Sie von diesem Fehler nicht betroffen.
- Wenn Sie die DATEV-Programme 15.0 erst nach Bereitstellung des Hotfix installieren, erfolgt ein automatisches Update auf Lohn und Gehalt 11.75. In diesem Fall besteht für Sie kein Handlungsbedarf und Sie sind von dem Fehler nicht betroffen.
Bei Fragen und Hilfestellungen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.