Das beA wird in einem zweistufigen Prozess wieder in Betrieb gehen. Ab dem 03.09.2018 soll das beA-System freigeschaltet werden. Dann wird also der Versand und Empfang von Nachrichten über das beA wieder möglich sein.
Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Rechtsanwälte reichen Klage ein | 17.06.2018
Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Gruppe von Anwälten eine Klage beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht.
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Unsicheres Anwaltspostfach bleibt abgeschaltet / BRAK wählt neuen Präsidenten | 28.05.2018
Inmitten der beA-Krise hat die Bundesrechtsanwaltskammer nun einen neuen Präsidenten gewählt. Zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach gibt es allerdings nichts Neues.
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Sicherheitsprobleme beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach: Jetzt ist auch das Anwaltsverzeichnis offline | 13.04.2018
Das beA ist offline, die Client Security musste in allen Anwaltskanzleien wieder de-installiert werden. Nun betrifft eine weitere alte Schwachstelle das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV), das umgehend offline gestellt wurde.
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Besonderes Anwaltspostfach nach neuen Sicherheitsproblemen bis mindestens Mitte Mai offline | 05.04.2018
Erste Ergebnisse der Sicherheitsüberprüfung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs legen neue Probleme offen, an deren Behebung der Dienstleister Atos arbeitet. Das Gutachten soll Mitte Mai vorliegen.
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Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Schadenersatzforderung und Vertröstungen | 23.02.2018
Die Kontroversen rund um das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) reißen nicht ab. Das von Sicherheitslücken belastete System sollte eigentlich seit 01.01. als verbindlicher digitaler Korrespondenzkanal für Rechtsanwälte und Gerichte dienen.
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Neuer Newsletter zum besonderen Anwaltspostfach beA | 15.02.2018
Wie gehts weiter? Im Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer bekommen Sie das neuste Update.
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beA muss vorerst offline bleiben – Sicherheit und Datenschutz haben Priorität | 28.12.2017
Das elektronische Anwaltspostfach bleibt vorerst offline. Die BRAK rät zudem, das Zertifikat, dessen Installation sie am Freitag für den Betrieb für nötig erklärt hatte, wegen möglicher Sicherheitsrisiken wieder zu deinstallieren.
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