Seit der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung ist bereits ein Vierteljahr vergangen. Obwohl die große Abmahnwelle bis jetzt ausblieb, besteht weiterhin Unsicherheit in Bezug auf den korrekten Umgang mit personenbezogenen Daten. In Anwaltskreisen wird vermutet, dass einige Kollegen lediglich die ersten Urteile abwarten, ehe sie „die Serienbriefmaschine anwerfen“ (Quelle: Tagesspiegel).

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für viele Unternehmen Pflicht. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie ihn als Instrument und gehen Sie das Thema von Anfang an richtig an!

Im folgenden Artikel haben wir Ihnen die 10 FAQs zum Datenschutzbeauftragten zusammengetragen. 

1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten wird Pflicht, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig davon, muss eine Benennung  u.a. auch dann erfolgen, wenn eine umfangreiche Verarbeitung von sensiblen Daten stattfindet.

2 Welche Vorraussetzungen muss ein Datenschutzbeauftragter erfüllen?

Ein Datenschutzbeauftragter muss vor seiner Bestellung gewisse Voraussetzungen erfüllen, die für diese Funktion erforderlich ist. Die DSGVO listet folgende Eigenschaften auf, die ein durch Bestellung eingesetzter Datenschutzbeauftragter haben muss:

3 Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?

Folgende Aufgaben sind in der neuen Datenschutzgrundverordnung verankert:

4 Ist der Datenschutzbeauftragte persönlich verantwortlich für die Einhaltung der DSGVO?

Nein, ist er nicht. Der Datenschutzbeauftragte hat eine beratende und unterstützende Funktion. Das Unternehmen als Auftraggeber bleibt dafür verantwortlich, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den Regelungen der DSGVO stehen.

5 Welche Chancen und Risiken haben interne und externe DSB?

Die Entscheidung einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, hängt von dem Kerngeschäft und der Größe des Unternehmens ab. Es obliegt der Geschäftsführung dies abzuwägen.

 

Interner Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

Chancen

  • gute Unternehmenskenntnis
  • regelmäßig vor Ort
  • objetive Bewertung der Abläufe
  • neutrale Position im Unternehmen
  • spezielles Fachwissen

Risiken

  • Aus- und Fortbildungskosten
  • zeitintensive Weiterbildung
  • Interessenskonflikte
  • Beratung auf Augenhöhe meist schwierig
  • Betriebsblindheit
  • eine Vertretung muss zu jeder Zeit sichergestellt werden
  • keine Unternehmenskenntnis (muss sich in die Prozesse einarbeiten)
  • nicht regelmäßig vor Ort 


6 Welche Besonderheiten gelten für den internen Datenschutzbeauftragten?

Bei der Ernennung eines internen Datenschutzbeauftragten sind folgende Dinge zu beachten:

7 Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?

Der Arbeitsaufwand eines DSB wird maßgeblich von der Größe des Unternehmens und dem Umfang der zu verarbeitenden Daten geprägt. Danach richten sich auch die monatlichen Kosten. Wir bei conNect bewegen uns in einem Rahmen von 200€ bis 300€ im Monat.

8 Was sollte vertraglich mit einem externen Datenschutzbeauftragten geregelt werden?

Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine Dienstleistung, die vertraglich geregelt wird. Mindestens folgende Bereiche sollten in diesem Vertrag geregelt werden:

9 Welche Informationen zum Datenschutzbeauftragten müssen veröffentlicht, mitgeteilt und gemeldet werden?

Die neue DSGVO sieht vor, dass Verantwortliche die Kontaktdaten ihres Datenschutzbeauftragten

10 Wie kann conNect Ihnen behilflich sein?

Das kommt ganz darauf an, auf welchem Stand Sie sind, welchen Anspruch Sie haben und ob Sie sich für einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten entscheiden. Wir können Ihnen helfen interne Datenschutzbeauftragte fit zu machen, Ihre Unternehmung zu schulen oder Ihnen einen fachkompetenten Spezialisten als externen Datenschutzbeauftragten zu stellen.

Schauen Sie einfach mal in unserem Leistungskatalog vorbei.

Zum Bereich Leistungen