Fernwartung
Bitte beachten Sie, dass Fernwartungen Ihres Systems kostenpflichtige Dienstleistungs- arbeiten unsererseits darstellen. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 1/4 Stunde. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen der Gewährleistung.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass wir mit Ihnen eine alternative Fernwartung verwenden. Hierfür steht die DATEV Mandanten-Fernbetreuung zur Verfügung.